Satzung
Satzung des offiziellen 1. FCN Fanclubs „Club-Lounge

1. Ziele des Fanclubs

Das Hauptziel des Fanclubs besteht darin, den 1.FC Nürnberg zu unterstützen.

Außerdem stellt er einen Zusammenschluss Gleichgesinnter dar und möchte diese Gemeinschaft fördern.

2. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Fanclub

2.1

Die Aufnahmewilligen müssen ein Mindestalter von 18 Jahren haben.

Aufnahmewillige unter 18 Jahren können mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten Mitglied werden.

2.2

Über die Aufnahme neuer Mitglieder in den Fanclub entscheiden ausschließlich die Gründungsmitglieder. (siehe Mitgliederliste in rot gekennzeichnet)

2.3
 
Neue Interessenten können über das vollständig ausgefüllte Aufnahmeformular einen Neuantrag über die Mitgliedschaft stellen.

3. Rechte und Pflichten im Fanclub

Alle Fanclub – Mitglieder sollten möglichst an den Veranstaltungen des Fanclubs teilnehmen.

4. Allgemeine Pflichten im Fanclub

4.1

Verhält sich ein Fanclub – Mitglied in einer Weise, dass das Ansehen des Fanclubs in der Öffentlichkeit geschädigt wird, so entscheiden die Gründungsmitglieder über die eventuellen  Konsequenzen.
 
4.2
 
Der Fan-Club und seine Mitglieder verpflichten sich, das Ansehen des 1.FCN und seiner Fans durch seine Darstellung nach innen und außen und sein Handeln zu fördern und Aussagen oder Handlungen, die den 1.FCN oder seine Anhänger verunglimpfen oder gar schaden zu unterlassen.
 
4.3
 
Der Fan-Club und seine Mitglieder verpflichten sich, politische oder rassistische Äußerungen, Handlungen oder Gesten ganz gleich welcher Richtung bei allen Veranstaltungen mit Bezug zum 1.FCN, insbesondere vor, während und nach Heim- und Auswärtspielen des 1.FCN, auch auf der An- und Abreise, zu unterlassen. Es werden keine politischen oder rassistischen Symbole, Schriftzeichen oder Ähnliches auf Kleidung, Abzeichen, Fahnen, Transparenten oder Ähnlichen verwendet.
4.4
Der Fan-Club und seine Mitglieder verpflichten sich, keinerlei Gewalt jedweder Art bei allen Veranstaltungen mit Bezug zum 1.FCN, insbesondere vor, während und nach Heim- und Auswärtsspielen des 1.FCN, auch auf der An- und Abreise, anzuwenden oder zur Gewalt aufzurufen.

4.5
 
Der Fan-Club und seine Mitglieder verpflichten sich beim Besuch von Fußballspielen die jeweilige Stadionordnung zu akzeptieren, insbesondere auf die Benutzung pyrotechnischer Produkte (Rauchbomben, Bengalfackeln o.ä.) zu verzichten.

4.6
 
Der Fan-Club und seine Mitglieder verpflichten sich, Eintrittskarten nicht an Dritte ohne Einwilligung des 1.FCN weiterzugeben oder gar öffentlich zum Weiterverkauf anzubieten (z.B. über Internet-Auktionen).
 
4.7
 
Für alle Mitglieder gilt die „Offizielle Vereinbarung für 1. FCN-Fanclubs“ als verpflichtend!

5. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

2 Vorständen

6. Ausschluss aus dem Fanclub

6.1

Über den Ausschluss von Mitgliedern entscheiden ausschließlich die Gründungsmitglieder.
6.2

Bei Missachtung der Satzung entscheiden die Gründungsmitglieder über das weitere Verbleiben des Mitglieds im Fanclub.

6.3

Der Ausschluss kann auch bei Verstoß gegen den Satzungspunkt 4 erfolgen.

7. Sonstiges

7.1

Privatangelegenheiten müssen aus dem Fanclub herausgehalten werden.

7.2

Mitglied ist nur der, der durch seine Unterschrift die Satzungspunkte anerkannt hat. (hierfür reicht eine Bestätigungs-Mail für die Anerkennung aus)
 
8. Auflösung des offiziellen 1. FCN-Fanclubs „Club-Lounge

Der offizielle Fanclub-Status erlischt, sobald die Mitglieder eine Anzahl von 10 Personen unterschreitet (siehe auch "Offizielle Vereinbarung für 1. FC Nürnberg-Fanclubs")


Der Vorstand
Stand. 11.06.2009
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